Hinweisgebersystem der Werkstadt Duisburg GmbH gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz
Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat für uns einen hohen Stellenwert, da dadurch Schaden von der Werkstadt Duisburg GmbH, den Beschäftigten, der Kundschaft sowie Lieferanten abgewendet werden kann. Präventive Maßnahmen zur Einhaltung von internen und externen Regelungen setzen wir gezielt ein. Kommt es dennoch zu Fehlverhalten muss dieses frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden.
Um die Einhaltung von Regeln und Richtlinien zu gewährleisten, verfügt die Werkstadt Duisburg GmbH über ein internes Hinweisgebersystem, mit dem sich das Unternehmen vor Verstößen gegen Gesetze oder Richtlinien im Allgemeinen und Korruption im Besonderen schützen möchte. Über das Hinweisgebersystem haben interne und externe Personen ("Whistleblower") die Möglichkeit, Verstöße über verschiedene Kanäle zu melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz findet Anwendung.
Die Meldekanäle finden Sie hier: https://wb-duisburg.de/unternehmen/vertrauensanwalt.php
Dem Vertrauensanwalt offen oder anonym vorgebrachte Hinweise werden dort geprüft, verschriftlicht und nach Bestätigung der hinweisgebenden Person an den Stabsbereich Compliance der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (WBD-AöR) weitergeleitet, der im Konzernverbund die Sachverhalte im Detail bearbeitet/ prüft und weitere Maßnahmen einleitet.